Ab den 1.1.2021 gelten die neuen EU-Regeln, allerdings mit einem Übergangszeitraum von 2 Jahren auch mit dem bisherigem deutschem Recht. Mehr Ausblick zu den EU-Regeln hier:
multikopterschule.de/neue-EU-weite-Drohnen-Gesetze/
Die Multikopterschule war bis 31.12.2020 eine vom Luftfahrtbundesamt (LBA) nach § 21d Luftverkehrsordnung anerkannte Stelle (DE.AST.0025) für die Abnahme der Prüfung für den Kenntnisnachweis von Unmanned Air Vehicles (UAV) („Drohnenführerschein“). Sie befindet sich nun im Prozess der Rezertifizierung zur "benannten" Stelle nach der aktuellen EU-Drohnen-Verordnung, mit dann etwa gleicher Funktion zur Ausbildung der A2-Fernpiloten-Lizenz. Inhaber Michael Radeck wirkte als bundesweit anerkannter Experte beim BMVI an der Evaluierung der LuftVO bis 2017 mit und verfügt seit über 12 Jahren als gewerblicher Kopterpilot über umfassende Erfahrung in Theorie und Praxis der Kopterfliegerei. Ihm zur Seite steht als Trainer Thomas Buttchereit, seines Zeichens Airbus-Pilot und ebenfalls erfahrener gewerblicher Kopter-Pilot.
Das A und O des Luftfahrtrechts sollte jedem Kopterflieger vertraut sein. Aber auch die rechtlichen Probleme, die mit Luftbildaufnahmen per Drohne einhergehen können. Diese theoretischen Inhalte sowie das nötige technische und praktische Knowhow der Kopterfliegerei, insbesondere das Notfall-Management bei Fly-Aways oder wetterbedingten Unwägbarkeiten, stehen auf dem Stundenplan.
Problem: ist der A2-Schein überhaupt nutzbar?
Nur für ganz wenige Einsatzszenarien ist eine C2-Drohne in A2 Gebieten auch fliegbar. Das Problem ist konkret, dass selbst mit dem A2-Schein die Piloten nach bestandener Prüfung viele Details nicht vermittelt bekommen, was sie konkret alles nicht dürfen. Das liegt insbesondere an einen völlig unzureichenden Fragenthemenkatalog, der vorgegeben ist. Hiermit werden Kernfragen nicht behandelt, wie z.B. die Mindestabstandsregeln in der Realität sich auswirken und noch wichtiger, wie überhaupt die EASA "beteiligte" bzw. "unbeteiligte Personen" definiert hat. Ein sehr weit verbreiteter Irrglaube ist, dass z.B. Personen die auf einer Baustelle arbeiten und man darüber einen Vermessungflug tätigen will, diese nach einer kurzen Erklärung, dass man jetzt da fliegen will mitnichten zu "beteiligten" Personen definiert werden können. Schlicht weil grundsätzlich jede Person die einer Arbeitstätigkeit nachgeht und nicht dauerhaft der Drohnen zuschauen kann, um einen möglichen "Crash/Absturz" frühzeitig zu erkennen, folglich unbeteiligt bleibt, selbst nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Sicherheitsunterweisung. Hier greift zusätzlich der Arbeitsschutz, was zur Folge hat, dass einen Sicherheitsunterweisung noch strengeren Regeln zu folgen hat, als nach Luftrecht. Allein diese zu befolgen ist mit etlichen rechtlichen und logistischen Hürden verbunden: heutzutage hat man etliche Personen auf der Baustelle, die gar nicht deutsch sprechen mitunter sind sogar viele verschiedene Sprachen zu bewältigen und das ganze muss schriftliche dargereicht und unterschrieben werden. Für einen einzelnen Vermessungsflug wäre das in keinster weise lösbar. Wenn man das Szenaria zuende denkte gibt es noch einen ganzen Stapel an weiteren Hürden, die den Flug selbst bei leerer Baustelle trotzdem unmöglich machen. Das hier alles auszuführen, sprengt den Rahmen und kann nur in ausführlichen Schulungen im Detail erläutert werden.
Der A2-Schein macht nur Sinn für Piloten, die die Spezifik-Kategorie mit ihren Betriebsgenehmigungen anstreben, aber auch hier müßte man sich gut überlegen, ob diese nicht zu teuer und zu zeitaufwendig ist. Hierbei haben wir schon etlichen Kunden geholfen hierüber Klarheit zu gewinnen und den Genehmigungsprozess zu bewältigen. Wer das noch nie gemacht hat, ist nahezu chancenlos, dies allein hinzubekommen.
Aktuell arbeiten wir im UAV-Dach in einer "Competence-Group" für einen industrieweit anerkannten neuen B-Level Drohnenführerschein, der verschiedene Ausbildungsanforderungen vereint, die mit den A-Level Scheinen nicht realisiert werden können und damit etliche gesetzlichen Lücken füllt, die für potentielle Arbeitgeber, aber auch Auftraggeber zu fatalen rechtlichen Folgen führen können. Einfach gesagt, was man derzeit im Markt beobachten kann ist konkret, dass die überwiegende Mehrheit der gewerblichen Drohnenpiloten, die C2-Drohnen einsetzen, illegal unterwegs sind. Absurderweise ist das selbst den meisten Drohnenführerschein Schulen nicht bewußt, weil deren Know How selten über das Niveau vom A2-Schein hinaus geht. Davon abgesehen sind auch eltiche Schulen gleichzeitig große Drohnen-Verkaufs-Shops und quasi wird ja kaum ein "Drogendealer" seine Kunden darüber aufklären, wie gefährlich deren Konsum sein kann. Unabhängig von der Frage, ob sie selbst hinreichend Kenntnis darüber besitzen ;-).
Michael Radeck ist ein passionierter Multikopterpilot mit einem Erfahrungsschatz, den er unverblümt und sehr klar an seine Schüler weitergibt. Multikoptersysteme waren für mich immer ein Spielzeug im Modellbereich aber Michael Radeck hat mich eines besseren belehrt. Vielen Dank für den sehr interessanten und lehrreichen Tag.
25.06.2020 06:18 Bernd Jacobsen
Fundierte und exzellente Fachkompetenz
Eine exzellente Gabe dieses Thema mit allem Facettenreichtum darzustellen, zu sensibilisieren, hilfreich zur Seite zu stehen und zu motivieren mit dieser Thematik nicht leichtsinnig umzugehen.
In dieser Schule wird auch ohne wenn und aber an diesem riesigen Erfahrungsschatz teilhaben gelassen und auch detailliert weiter vermittelt. Auch zukünftige rechtliche Änderungen werden mit dem bis dato erlernten gekoppelt und in den Lernstoff integriert und Ausblicke diesbezüglich dargestellt.
Wer sich mit der Thematik Drohne bzw. Multikopter befassen möchte, sollte sich definitiv nicht scheuen sich von bzw. bei Herrn Radeck auf dieses umfangreiche Themenfeld vorbereiten zu lassen.
Eine klare und absolute Empfehlung !
Die Preise richten sich nach der Anzahl der Kursteilnehmer und fangen bei 99 Euro brutto an. Die Mindestteilnehmerzahl für Gruppenrabatte beträgt 3 Personen. Es gelten unsere AGBs.
Aktuell bieten wir nur die für der DGUV/BG entsprechende Regeln und den EU-Praxisnachweisanforderungen entsprechende Praxiskurse (ab 349 euro netto) an,
Praxiskurse sind wetterabhängige Termine und werden kostenfrei verschoben, wenn das Wetter den Kurs/Prüfung verhindert.
Melden sie sich einfach per email oder telefonisch an: info@multikopterschule.de oder 0151-16550532 bitte eine SMS schicken falls wegen Trainings nicht ans Telefon gegangen wird.
Infos zum praktischen Befähigungsnachweis Kurs und Prüfung und Kosten